Bei wem ist eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen?

Veröffentlicht am : 05 November 20213 minimale Lesezeit
Viele Menschen wissen vielleicht nicht, was eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf einer Rechnung bedeutet. Es ist jedoch nützlich zu wissen, was es bedeutet, bevor man einen Antrag stellt. Die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine Nummer, die Unternehmen zugeteilt wird, die innerhalb der Europäischen Union Umsätze tätigen. Für die Zuweisung ist die Steuerverwaltung des jeweiligen Mitgliedslandes zuständig. In einigen Ländern wird diese Arbeit von der Steuerabteilung eines Unternehmens erledigt. Wie kommt man an eine solche Zahl heran?

Beantragung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer braucht in diesem Fall keine besonderen Formalitäten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen. Die Zuteilung der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt automatisch. Sie ist nicht mehrwertsteuerpflichtig und die Nummer muss bei der Gewerbesteuerbehörde beantragt werden. Sie können sich auch direkt auf der Website impots.gouv bewerben.

Wann wird eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt?

Überschreitet ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen die Grundgrenzen der Umsatzsteuerbefreiung, muss es seinen Kunden eine Umsatzsteuerrechnung ausstellen. In diesen Fällen erteilt beispielsweise die Steuerabteilung des Unternehmens eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie können die Nummer auch in der Umsatzsteuererklärung einsehen. Unternehmen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, können die Umsatzsteuer nicht von ihren Kunden abziehen, da die Rechnungsstellung nicht obligatorisch ist. Dies gilt für Landwirte, die in den Genuss der landwirtschaftlichen Pauschalvergütungsregelung kommen, für Unternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, und für Unternehmen, die ausschließlich befreite Umsätze tätigen.

Verwendung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Anwendung der Vorschriften über innergemeinschaftliche Umsätze erfordert im Allgemeinen die Mitteilung des Wirtschaftsbeteiligten, der eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergibt. Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist der Erwerb dieser Nummer erforderlich. Dabei handelt es sich um Lieferungen von Waren, die von Deutschland in ein anderes Land der Europäischen Union versandt werden. Darüber hinaus können Umsatzsteuerbefreiungen angewandt werden, wenn die Übermittlung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuernummer vom Lieferer an den Erwerber beantragt wird. Dies ist auch möglich, wenn der Lieferant die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern wissen möchte. Legt der Lieferer keine zum Zeitpunkt des Umsatzes gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, wird die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung erhoben. Andererseits wird eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch für innergemeinschaftliche Erwerbe verwendet, d.h. für Erwerbe in einem Land der Europäischen Union mit anschließender Lieferung nach Deutschland. 

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